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Ja, und zwar in der Originalverpackung und einem einwandfreiem Zustand. Sonst könnte der Zoll die Bescheinigung der Ausfuhr verweigern.

Nein, denn die Ware muss dem Zoll in der Originalverpackung und einem einwandfreiem Zustand vorgezeigt werden. Sonst könnte der Zoll die Bescheinigung der Ausfuhr verweigern.

Ja, der Zoll bestätigt die Ausfuhr erst dann kann der Tourist seine gezahlte MwSt. erstattet bekommen.

Nein, er braucht keinen Ausweis vorzulegen.

Der Händler soll sich auf eine nachvollziehbare Art und Weise davon überzeugen, dass es sich um einen nicht EU Bürger handelt.

Der Tourist muss die Ware innerhalb von 3 Monaten (d.h. bevor der dritte auf den Kauf folgende Monat abgelaufen ist) ausführen und die Ausfuhr muss er sich beim Verlassen der EU vom Zoll bestätigen lassen.

Nein, der Tourist kann seine Daten im Hotel oder am Flughafen, bevor er sich die Unterlagen vom Zoll abstempeln lässt, ausfüllen.

Wie oben aufgeführt hat der Händler freie Handlungs- und Entscheidungsfreiheit und kann somit auch mit mehreren Tax Free Anbietern gleichzeitig arbeiten.

Ja, der Händler kann den Tax Free Anbieter wählen der seinen Ansprüchen gerecht ist. Der Händler hat dabei die totale Handlungs- und Entscheidungsfreiheit. Tax Free Service Anbieter dürfen keine Exklusivverträge abschließen.

a. Am Flughafen kann sich der Tourist die Rückerstattung am Tax Free Germany Service Schalter bzw. Partner bar auszahlen lassen, ohne dass eine zusätzliche Gebühr erhoben wird, oder

b. er schickt den Tax Free Voucher im vorfrankiertem Briefumschlag an die Tax Free Germany Zentrale. Hierfür werden die Kontodaten des Touristen für eine Überweisung benötigt, die er auf dem Voucher eintragen muss. Eine Gutschrift auf ein deutsches Konto, Kreditkartenkonto, PayPal oder AliPay erfolgt nach Posteingang.

a. Komplett kostenfreie Serviceleistung durch die Sie mit Ihren Auslandskunden höhere Gewinne generieren.

b. TFG rechnet die MwSt. direkt mit dem Finanzamt ab. D.h. der Händler bekommt die MwSt. nicht Rechnung gestellt und trägt somit keine Nachweispflicht und Haftung gegenüber dem Finanzamt.

c. Keine zusätzlichen Servicegebühren bei der Auszahlung am Flughafen.

d. Die Formulare sind sehr einfach von der Handhabung (Tax Free Voucher ist nur mit dem Gesamt- und dem Rückerstattungsbetrag auszufüllen!)

e. Kostenlose Bereitstellung von Arbeits- und Werbematerial.

f. Kostenlose Schulung Ihrer Mitarbeiter.

 

Der Tax Free Germany Service ist für den Händler kostenlos. Die Bearbeitungsgebühren trägt der Reisende.

Nein, denn die Ware muss dem Zoll in der Originalverpackung und einem einwandfreiem Zustand vorgezeigt werden. Sonst könnte der Zoll die Bescheinigung der Ausfuhr verweigern.

a. in Deutschland erbrachte Dienstleistungen (so müssen Sie beispielsweise Bus- oder Bahnfahrten, Reparaturen, Restaurantbesuche und Hotelübernachtungen einschließlich der deutschen Umsatzsteuer bezahlen),

b. Waren zur Ausrüstung von privaten Fahrzeugen aller Art (z.B. Stoßstangen, Außenspiegel, Abschleppseil, Reifen und Verbandskasten) und

c. Waren zur Versorgung eines Fahrzeuges wie Kraftstoff, Motoröl oder Pflegemittel.

Achten Sie auf einen Tax Free Aufkleber an der Tür, am Schaufenster oder im Kassenbereich. Oder fragen Sie einen Mitarbeiter an der Kasse.

3 Monate (d.h. bevor der dritte auf den Kauf folgende Monat abgelaufen ist).

Nein, von Tax Free Germany wird keine zusätzliche Gebühr bei der Auszahlung am Flughafen erhoben.

a. Vollständiger Vor- und Nachname

b. Vollständige Adresse und Land an dem Sie Ihren ersten Wohnsitz haben

c. Passnummer

d. Datum und Unterschrift

e. Falls Sie die Überweisung wünschen, Ihre vollständige Bankdaten

Die Rückerstattung ist die gesetzliche MwSt. minus eine Bearbeitungsgebühr. Sie können sich diese in unserem Rückerstattungsrechner (Link)errechnen lassen.

a. Am Flughafen bei Ihrer Ausreise.

b. Bei Einsendung der Unterlagen, erfolgt eine Gutschrift auf Ihrem Kreditkartenkonto nach Posteingang innerhalb von acht Wochen.

c. Erhalten Sie nach zwei Monaten keine Gutschrift bitten wir Sie sich mit uns in Verbindung zu setzen.

a. Achtung! Beim Einschicken raten wir Ihnen, Ihre Tax Free Unterlagen (Voucher, die original Quittung und den Briefumschlag) zu kopieren oder abfotografieren und ggf. per Einschreiben zu schicken.

b. Sie schicken den vollständig ausgefüllten Tax Free Voucher und den original Kassenbeleg im vorfrankierten Briefumschlag (der Ihnen im Geschäft ausgehändigt wurde) an die Tax Free Germany Zentrale. Bitte werfen Sie den Briefumschlag nur in einen Post Briefkasten ein.

c. Haben Sie keinen Briefumschlag von Tax Free Germany zur Hand, schicken Sie die Unterlagen in einem ausreichend frankiertem Briefumschlag an:

Tax Free Germany GmbH
Im Birkes 13
D-64859 Eppertshausen

Sie müssen die eingekaufte Ware, den Tax Free Voucher mit dem passenden Kassenbon und Ihren Reisepass an der zuständigen Zollstelle vorzeigen.

Am letzten Punkt an dem Sie die EU verlassen. In der Regel geschieht das am Flughafen bzw. an der Landesgrenze, z.B. Deutschland-Schweiz.

Ja, mit dem Zollstempel wird die Ausfuhr bestätigt und erst dann kann man die MwSt. zurückbekommen.

  1. Ist Ihre Tax Free Ware im Koffer, erwähnen Sie bitte beim Check-In, dass Sie Tax Free Ware haben und Ihr Koffer zum Zoll muss. Sie erhalten Ihre Boardingkarte, welche Sie beim Zoll vorzeigen müssen und Ihren Koffer zurück, der dann vom Zoll ins Flugzeug befördert wird!
  2. Ist Ihre Tax Free Ware im Handgepäck, checken Sie Ihre Koffer ein und gehen nach der Sicherheitskontrolle zum Zoll.
  • Am Zoll zeigen Sie Ihre vollständig ausgefüllten Tax Free Papiere, Ihren Reisepass, Ihre Boardingkarte sowie Ihren Koffer und folgen der Anweisung des Zollbeamten. Sind Ihre Papiere und die Ware in Ordnung, erhalten Sie einen Zollstempel.
  • Anschließend können Sie Sich die Rückerstattung am Tax Free Germany Service Schalter bzw. Partner bar auszahlen lassen.
  • Oder Sie schicken den Tax Free Voucher im vorfrankierten Briefumschlag (der Ihnen im Geschäft ausgehändigt wurde) an die Tax Free Germany Zentrale. Bitte werfen Sie den Briefumschlag nur in einen Post Briefkasten ein. Hier wird Ihre Kreditkartennummer für eine Überweisung benötigt, die Sie auf dem Voucher eintragen müssen. Ebenso finden Sie diese Briefumschläge an allen unseren Auszahlungsstellen! Eine Gutschrift auf dem Kreditkartenkonto erfolgt nach Posteingang nach drei Arbeitstagen.

Sie müssen sich die Ausfuhr der Ware beim Zoll bestätigen lassen. Das können Sie nur am letzten Punkt an dem Sie die EU verlassen. In der Regel geschieht das am Flughafen bzw. an der Landesgrenze, z.B. Deutschland-Schweiz. Sie müssen die eingekaufte Ware, den Tax Free Voucher mit dem passenden Kassenbon und Ihren Reisepass an der zuständigen Zollstelle vorzeigen. Der Zollstempel bestätigt die Ausfuhr der Ware.

  1. Schauen Sie nach Geschäften mit einem Tax Free Aufkleber.
  2. Fragen Sie beim Bezahlen nach Tax Free.
  3. Sie bekommen, ein Tax Free Formular mit Ihrem Kassenbeleg zusammengetackert, in einem Briefumschlag ausgehändigt.
  4. Bitte füllen Sie dieses Formular mit Ihrer Adresse aus und unterschreiben Sie es!
  1. Sie haben Ihren Wohnort in einem Nicht-EU-Mitgliedstaat und können dies durch Personaldokumente gegenüber dem Zoll auch nachweisen. Die Staatsangehörigkeit spielt hier keine Rolle.
  2. Sie sind nicht im Besitz eines Aufenthaltstitels, der zu einem inländischen Aufenthalt von länger als 3 Monaten berechtigt und
  3. Sie führen die Waren innerhalb von 3 Monaten (d.h. bevor der dritte auf den Kauf folgende Monat abgelaufen ist) selbst in Ihrem persönlichen Reisegepäck aus.